FAQ

Häufig gestellte Fragen

Mit BFÜ können Sie schnell und unkompliziert beglaubigte Übersetzungen für all Ihre offiziellen Dokumente in Auftrag geben. In unserem Online-Shop wählen Sie einfach die Art Ihres Dokuments (z. B. Geburtsurkunde, Abschlusszeugnis, Vertrag), laden Ihr Dokument als Datei oder Foto hoch und schließen die Bestellung ab. Wir liefern Ihre beglaubigte Übersetzung innerhalb von wenigen Werktagen per E-Mail und per Post direkt an Ihre Adresse.

Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung bei BFÜ beginnen bei 55 € pro Seite. Sie können den genauen Preis für Ihr spezifisches Dokument ganz einfach in unserem Online-Shop einsehen und die Bestellung direkt aufgeben.

Wenn die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung von einer Behörde wie dem Jobcenter, dem BAMF oder ähnlichen Institutionen übernommen werden, können Sie ganz einfach ein offizielles Angebot bei uns anfordern. Bitte nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.

In Deutschland sind Notare nicht für die Beglaubigung von Übersetzungen zuständig. Beglaubigte Übersetzungen werden stattdessen von staatlich vereidigten oder beeidigten Übersetzern erstellt. Sie benötigen also keinen Notar für die beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunden, Zeugnisse und sonstigen offiziellen Dokumente. Wenn Sie unsicher sind, empfehlen wir, die zuständige Sachbearbeitung zu fragen, ob eine beglaubigte Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer ausreicht.

Eine beglaubigte Übersetzung bestätigt, dass der übersetzte Text inhaltlich exakt und vollständig mit dem Originaldokument übereinstimmt. Diese Beglaubigung wird durch die Unterschrift und den Stempel eines staatlich vereidigten Übersetzers bestätigt und hat volle rechtliche Gültigkeit.
Eine beglaubigte Kopie hingegen hat nichts mit Übersetzungen zu tun. Sie bestätigt lediglich, dass die Kopie eines Dokuments mit dem Original übereinstimmt. Sie wird von bestimmten Würdenträgern oder Institutionen wie Notaren, Behörden oder Schulen erstellt, um Fälschungen zu verhindern.

Ja, unsere beglaubigten Übersetzungen werden von in Deutschland staatlich vereidigten Übersetzern erstellt und sind daher grundsätzlich bei allen deutschen Ämtern und Behörden anerkannt. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Wir empfehlen dennoch, zur Sicherheit bei der zuständigen Sachbearbeitung nachzufragen, ob eine beglaubigte Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer akzeptiert wird.

Ja, unsere beglaubigten Übersetzungen werden auch von allen deutschen Gerichten anerkannt. Eine notarielle Beglaubigung ist in diesem Fall nicht notwendig. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Richter zusätzlich eine Übersetzung von einem vom Gericht bestellten Übersetzer verlangen. Für absolute Sicherheit fragen Sie bitte die zuständige Stelle am Gericht.

Innerhalb der Europäischen Union werden unsere beglaubigten Übersetzungen in der Regel aufgrund der EU-Verordnung 2016/1191 anerkannt. Für Länder außerhalb der EU und auch innerhalb der EU empfehlen wir dennoch, sich vorab beim jeweiligen Konsulat oder der Botschaft zu erkundigen, ob Beglaubigungen von in Deutschland vereidigten Übersetzern akzeptiert werden.

BFÜ Beglaubigte Fachübersetzungen ist ein reiner Online-Anbieter. Wir bitten Sie daher, Ihre Bestellung direkt über unseren Online-Shop aufzugeben.

Jedes einzelne Blatt eines Dokuments wie einer Urkunde, eines Vertrags oder eines Zeugnisses zählt als eine Seite. Ein Zeugnis mit drei Papierblättern hat also drei Seiten. Bei Dokumenten wie einem Führerschein oder einem Personalausweis zählen die Vorder- und Rückseite zusammen als eine Seite, auch wenn Sie zwei separate Fotos hochladen müssen.

Ja, Sie können beliebig viele Dateien für ein einzelnes Dokument hochladen. Alternativ können Sie die Seiten auch in einer Word- oder PDF-Datei zusammenfassen. Wichtig ist, dass Sie die korrekte Gesamtseitenzahl bei der Bestellung angeben.

Nein, pro Dokument ist nur ein Foto erlaubt. Wenn Sie beispielsweise drei verschiedene Dokumente haben, müssen Sie auch drei separate Fotos hochladen. Andernfalls kann Ihre Bestellung nicht bearbeitet werden.